Studie: Westbalkanregelung als Feigenblatt für Asylrechtsverschärfungen

Eine Analyse von Stephan Müller im Fluchtforschungsblog kommt zu dem Ergebnis, dass die im Herbst 2015 eingeführte "Westbalkanregelung" (§ 26a Beschäftigungsverordnung), mit der die Möglichkeit einer erleichterten Arbeitsmigration für Menschen aus den Westbalkanländern Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Kosovo und Albanien eingeführt wurde, in letzter Konsequenz vor allem dazu diente, die Zustimmung der Oppositionsparteien (Grüne, Linke) zu Asylrechtsverschärfungen zu sichern. Die Menschen, inbesondere Roma, denen nahegelegt werden sollte, statt Asylanträge zu stellen die Arbeitsmigrationsregelung in Anspruch zu nehmen, bleiben nach Auffassung des Autors auch von dieser Migrationsoption faktisch ausgeschlossen.

Wie in verschiedenen Untersuchungen ermittelt wurde, sind in den Jahren 2016 und 2017 rund 39.000 Arbeitsvisa nach § 26a BeschV erteilt worden. Es liegen allerdings keine zahlenmäßigen Erkenntnisse vor, wie viele ehemalige Asylsuchende oder Roma bzw. andere Angehörige marginalisierter Gruppen mit geringen Qualifikationen ein Arbeitsvisum erhalten haben. Erfahrungen aus der Praxis vor Ort, auch im Rahmen des Solifonds Perspektiven, zeigen jedoch, dass nur wenige Personen, die zuvor im Asylverfahren waren, zu einem späteren Zeitpunkt ein Arbeitsvisum erhalten konnten. Wenn Anträge gestellt wurden, verzögerten sich diese in nahezu allen Fällen aufgrund der Bearbeitungsdauer bei den Deutschen Botschaften um viele Monate und sowohl die Betroffenen als auch die Arbeitgeber*innen mussten unverhältnismäßig lange warten.

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