Spendenaufruf zur Unterstützung für Familie Meti

In den frühen Morgenstunden des 13. Juni wurde die albanische Familie Meti aus ihrer Unterkunft im Hagellocher Weg in Tübingen von einem großen Polizeiaufgebot abgeholt und nach Albanien abgeschoben, obwohl sich der Familienvater Sokol Meti weiter in fachpsychiatrischer Behandlung wegen einer schweren psychischen Krankheit befand.

Die 5-köpfige Familie (mit drei jugendlichen Söhnen) hat im Sommer 2015 in Deutschland Asyl beantragt und war die meiste Zeit im Französischen Viertel in Tübingen untergebracht. Seit dieser Zeit wurde die ruhige und bescheidene Familie von den Ehrenamtlichen des Arbeitskreis Flüchtlingshilfe begleitet und unterstützt. Sie kamen stets zum wöchentlichen „Cafe Mondial“ und waren auch bei den anderen Geflüchteten sehr beliebt.

Nach der rechtskräftigen Ablehnung des Asylantrags im Herbst 2016 verschlechterte sich die Krankheit des Familienvaters so sehr, dass er mehrere Wochen lang in der Psychiatrischen Klinik der Universität Tübingen stationär behandelt werden musste. Dennoch drängte das Regierungspräsidium Karlsruhe stets massiv auf eine Aufenthaltsbeendigung. Anfang März wurde gegen die Familie ein erster Abschiebungsversuch unternommen, obwohl sich der Vater in fachpsychiatrischer Weiterbehandlung befand und obwohl die Familie bereits damals ihre Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise erklärt und unterschrieben hatte. Nur durch ein weiteres fachärztliches Gutachten konnte die Abschiebung ausgesetzt und eine amtsärztliche Untersuchung erwirkt werden. Diese fand Anfang April statt. Über das Ergebnis dieser Untersuchung wurde jedoch weder die Familie noch der behandelnde Arzt informiert, sondern die Familie offensichtlich so lange im Unklaren gelassen, bis die Abschiebung vollzogen werden konnte. Wir halten dies für einen völlig unangemessenen und letztlich unmenschlichen Umgang mit Menschen, die in Deutschland Schutz gesucht haben, insbesondere mit dem schwer psychisch kranken Herrn Meti, der auf die regelmäßige Einnahme hochdosierter Medikamente angewiesen ist.

Der Arbeitskreis Flüchtlingshilfe sammelt Spenden für die Unterstützung der Familie für die Zeit nach der Rückkehr nach Albanien. Für einen der Söhne und für den Familienvater werden Medikamente gebraucht, die in Albanien nicht zu bekommen sind und die zur Weiterbehandlung der schweren Krankheiten dringend notwendig sind und die sich die Familie nicht leisten kann. Darüberhinaus werden die Spenden für die soziale Unterstützung der Familie verwendet. Abgesehen davon, dass Herr Meti nicht arbeitsfähig ist, ist die Familie aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Roma-Minderheit und aufgrund der allgemein schlechten Lage im „sicheren Herkunftsland“ Albanien von massivem sozialem Elend und von Diskriminierung bedroht.

Hierfür bitten wir um Spenden auf unser Solifonds-Konto:

menschen.rechte tübingen e.V.

Volksbank Tübingen

IBAN: DE94 6419 0110 0308 1020 10,

BIC: GENODES1TUE

Vielen Dank!

 

Spenden auf unser Konto sind steuerlich absetzbar. Sie erhalten eine Spendenbescheinigung, wenn Sie Ihre Adresse auf der Überweisung angeben. Wer eine E-Mail angibt, wird über unsere Aktivitäten auf dem Laufenden gehalten.

 

Tübingen, den 15. Juni 2017

gez. Jutta Baitsch, Karoline Kuka, Andreas Linder, Marianne Mösle, Ines Roth, Markus Waggershauser

siehe auch:

03.03.2017 Schwäbisches Tagblatt Tübingen: "Sie lassen neue Freunde zurück" (PDF) -

09.03.2017 menschen-rechte-tue.org: Presseerklärung: Keine Abschiebung von Familie Meti!

11.03.2017 Schwäbisches Tagblatt Tübingen: Um 3 Uhr kam die Polizei

15.6.2017 menschen-rechte-tue.org: Presseerklärung „Wir protestieren gegen die Abschiebung von Familie Meti“

17.06.2017 Schwäbisches Tagblatt Tübingen: Protest gegen unmenschlichen Umgang

 

Es war wirklich furchtbar, ich weiß nicht, was ich noch sagen soll, es war so furchtbar, wie man es nur in Filmen sieht.“ (Floresha Meti über die Abschie

Zurück