Petitionsausschuss ignoriert Kindeswohl und schickt Familie Ametovic ins Elend
Am 28. September hat der Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg unsere Petition „Für ein Bleiberecht aus humanitären Gründen für Frau Ametovic und ihre Kinder!“ einstimmig abgelehnt. Sie müssen bis Ende November – also direkt zum bevorstehenden Winter hin – nach Serbien zurückkehren.
Frau Ametovic und ihre Kinder haben bereits die zweite Flucht nach Deutschland sowie eine Odyssee durch Asyl- und Petitionsverfahren hinter sich. Während ihr Asylantrag und inzwischen auch der Folgeantrag abgelehnt wurden, wurde eine Petition von 2015 für ein Rückkehr- und Bleiberecht der Familie vom Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags an den Bund und zurück ans Land verwiesen. Dass nun aus gut 2 1/2 Jahren Prüfungszeit und einer Fülle an eingereichten Materialien nur die Ablehnung folgt, ist erschütternd.
Frau Ametovic ist mit ihren Kindern zwei Mal vor existenzbedrohender Armut und Ausgrenzung in Serbien geflohen. Ihre gesundheitlich geschwächten Kinder hatten sich bei einem ersten Aufenthalt in Freiburg deutlich erholt, doch im Januar 2015 wurde die Familie abgeschoben. Die Lebensumstände in Serbien führten dazu, dass sich der Gesundheitszustand der Kinder wieder verschlechterte und ihre Entwicklung sich verzögerte bzw. teilweise stagnierte oder sogar rückläufig war. Dies zwang Frau Ametovic schließlich im Frühjahr 2017 zur erneuten Flucht. Wenn sie zur Rückkehr nach Serbien gezwungen werden, stehen Frau Ametovic und ihre Kinder dort vor dem Nichts. Dies bedeutet insbesondere für die Kinder eine existenzielle Bedrohung.
Mit der Ablehnung der Petition haben die VertreterInnen aller Parteien im Petitionsausschuss die Chance verpasst, seine Spielräume für eine humanitäre Lösung zu nutzen. So wäre z.B. eine Duldung aus dringenden humanitären Gründen nach den Vorgaben des Aufenthaltsgesetzes möglich gewesen. Das Kindeswohl, das nach der UN-Kinderrechtskonvention unter besonderem Schutz steht, stellt zweifellos einen solchen dringenden humanitären Grund dar. Es lag in der Verantwortung des Petitionsausschusses, dieses Kindeswohl zu schützen. Angesichts dieser Verantwortung hat der Ausschuss versagt.
Wir sind nicht bereit, zu akzeptieren, dass Kinderrechte vom „richtigen“ Pass abhängen! Kinderrechte sind universelle Rechte!
Bleiberecht für Sadbera, Dejan, Stiven, Andrijan, Ervin, Valerjia und Martin Ametovic!