Neue REAG-GARP-Richtlinien

Seit 1.1.19 gelten in dem von der Bundesregierung aufgesetzten Rückkehrprogramm REAG-GARP neue Regelungen. Demnach können Staatsangehörige aus den Ländern des westlichen Balkans (Ausnahme Kosovo), die über das REAG-GARP-Programm freiwillig ausreisen, auch Reintegrationsleistungen im Bereich Wohnen und Gesundheit erhalten, wenn sie davor mindestens 2 Jahre als Geduldete in Deutschland gelebt haben. Für Kosovo gelten nach wie vor besondere Regelungen über das URA-2-Projekt.

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