In Baden-Württemberg läuft die Abschiebemaschinerie auf Hochtouren

Von Januar bis Juli 2017 wurden bereits mehr Personen aus Baden-Württemberg abgeschoben als im gesamten Vorjahr. Damit setzt sich die Linie des Innenministers Strobl (CDU) durch, für den hohe Abschiebungszahlen eine hohe innenpolitische Relevanz haben. Es wird so viel wie möglich abgeschoben, sodass laut Innenminister Strobl "nicht mehr viel Luft nach oben ist". Gleichzeitig sei im Jahr 2017 die Zahl der sog. "freiwilligen Ausreisen" gesunken (bisher 2.500). Statistisch erfasst werden allerdings nur Personen, die eine finanzielle Rückkehrhilfe erhalten haben. Das dürfte bedeuten, dass die meisten Ausreisenden aus den sog. sicheren Herkunftsländern der Balkanregion nicht mitgezählt werden. Interessant ist, dass im Jahr 2017 bisher fast die Hälfte der von Verwaltungsgerichten entschiedenen Asylklagen Erfolg hatten, wie der SWR berichtet.

<h1> Zahl der Abschiebungen in Baden-Württemberg "Nicht mehr viel Luft nach oben"</h1>

Baden-Württemberg kann die Zahl der Abschiebungen im Vergleich zum vergangenen Jahr kaum noch erhöhen. Innenminister Strobl sagte am Donnerstag, es sei "nicht mehr viel Luft nach oben".

ARCHIV - Abgelehnte Asylbewerber steigen am 24.02.2015 am Baden-Airport in Rheinmünster (Baden-Württemberg) im Rahmen einer landesweiten Sammelabschiebung in ein Flugzeug.

Bis Ende Juli 2017 wurden 2.108 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben (Archivbild)

Obwohl Abschiebungen und freiwillige Ausreisen forciert werden, halten sich in Baden-Württemberg noch viele ausreisepflichtige Asylbewerber auf. Im Juli waren es nach Angaben des Innenministeriums 19.845 Menschen, Anfang 2017 waren es 22.399. Ein Hinderungsgrund für Abschiebungen sind laut Innenminister Thomas Strobl (CDU) fehlende Papiere der abgelehnten Asylbewerber. Auch die Zahl der Menschen, die für freiwillige Ausreisen infrage kommen, sei kleiner geworden.

Zahl der freiwilligen Ausreisen sinkt

Im Jahr 2016 gab es 3.638 Abschiebungen aus Baden-Württemberg. Bis Ende Juli 2017 wurden 2.108 Menschen zwangsweise zurückgebracht, im selben Zeitraum 2016 waren es 2.028 Menschen, also ähnlich viele. Die freiwilligen Ausreisen gehen währenddessen zurück: Im ersten Halbjahr 2016 verließen noch rund 5.700 Menschen Baden-Württemberg freiwillig und bekamen dabei finanzielle Unterstützung aus einem Bundes- oder Landesprogramm. Im ersten Halbjahr 2017 sank die Zahl deutlich auf 2.500. Wer Baden-Württemberg allerdings ganz ohne finanzielle Unterstützung verlässt, wird in der Statistik nicht erfasst.

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte kürzlich davor gewarnt, mit Blick auf die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zu hohe Erwartungen zu haben. Es sei "fast unmöglich, die Migranten wieder zurückzuführen, wenn sie einmal im Land sind", sagte er dem Magazin Focus. Strobl formulierte es weniger drastisch: "Niemand behauptet, dass Abschiebungen einfach seien." Es gebe ganz praktische Probleme, wenn die Identität der Flüchtlinge festgestellt werden soll oder bei der Kooperation mit einigen Herkunftsländern.

Fehlende Pässe verhindern Abschiebungen

"Wenn man davon ausgehen muss, dass bis zu 80 Prozent der Flüchtlinge ohne Identitätspapiere kommen, muss man sagen: Das ist einfach zu viel", sagte Strobl. "Sie sagen oft nicht, woher sie kommen. Deshalb wissen wir häufig nicht genau, aus welchem Land sie kommen. Deshalb können wir sie nicht abschieben." Außerdem tauchten Flüchtlinge auch unter und seien nicht mehr auffindbar.

Zudem gebiete der Rechtsstaat, dass vor einer Abschiebung ein Antrag auf Prüfung der Entscheidung bei Gericht gestellt werden könne. Auch die Härtefallkommission und der Petitionsausschuss des Landtags könnten angerufen werden, um eine Abschiebung zu verhindern. "Dies führt zu Verzögerungen", sagte Strobl.

Mit ihren Klagen gegen ihren Asylbescheid haben Flüchtlinge in Baden-Württemberg zunehmend Erfolg. Im Jahr 2016 unterlag das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in 17,4 Prozent der Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten. In 75,4 Prozent der Fälle gewann das Bamf. In den übrigen Fällen unterlag die Behörde zumindest teilweise. Im ersten Halbjahr 2017 hat sich das Bild geändert. In 46,6 Prozent der Fälle verlor die Behörde, in 45,7 Prozent der Fälle gewann sie. Bei 7,7 Prozent der Fälle unterlag das Bamf teilweise. Eine ähnliche Tendenz gibt es bei den Eilverfahren.

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