Bleiberecht für Familie Ajeti

Am 9. Januar 2017 sollte die serbische Roma-Familie Ajeti (Ehepaar und vier Kinder) per Sammelabschiebeflieger nach Serbien abgeschoben werden. Am frühen Morgen kam die Polizei und wollte die Familie abholen, sie war aber nicht in ihrer Unterkunft. Der Abschiebeversuch wurde unternommen, obwohl die jugendlichen Kinder nach Auffassung des Rechtsanwalts der Familie einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a des Aufenthaltsgesetzes haben (Bleiberechtsregelung für Jugendliche). Wenn ab 14-jährige Jugendliche einen Aufenthalt von mindestens vier Jahren und Schulbesuch von i.d.R. vier Jahren nachweisen können, können Sie ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen, auch wenn der Asylantrag abgelehnt wurde. Nach Auffassung der Ausländerbehörde haben für den Nachweis des Schulbesuchs sechs Wochen gefehlt. Ein tatsächlicher Schulbesuch von über vier Jahren hat aber vorgelegen. Die Familie hat auch die sonstigen Voraussetzungen erfüllt, dass ein solcher Aufenthaltstitel hätte erteilt werden können (keine Straftaten etc.) Wenige Tage vor der drohenden Abschiebung stellte daher der Rechtsanwalt einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart, damit der Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht geprüft werden kann. Da das Gericht vor dem 9.1. nicht mehr entscheiden konnte und da sich das Innenministerium weigerte, die Abschiebung bis zur Entscheidung des Gerichts auszusetzen, wurde der Abschiebeversuch unternommen.

Aus unserer Sicht ist dieser Vorgang ein Skandal. Es zeigt den typischen Umgang mit Asylsuchenden vom Balkan: Statt gesetzliche Spielräume zu nutzen werden die Rechte der Betroffenen missachtet. Auf Teufel komm raus soll abgeschoben werden – und das zu einem Zeitpunkt, wo es in Serbien minus 30 Grad hatte.

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